Informationen zur Kindergartenanmeldung

Kindergarten Logo

Die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird auch heuer wieder online durchgeführt.

 

Unter folgendem Link
 https://www.kigadu.at/voranmeldung/niederwaldkirchen

 

welcher ab sofort bis 29.02.2024 freigeschalten ist, können Kinder für das nächste Kindergartenjahr angemeldet werden.

 

Das Mindestalter der Kinder zu Kindergartenbeginn, am 2. September 2024, ist mit 3 Jahren festgelegt. Bitte bedenken Sie, dass auch Kinder, welche im Zeitraum 2.9.2021 – 31.07.2022 geboren sind und während des laufenden Kindergartenjahres einen Kindergartenplatz benötigen, bereits jetzt für den Kindergarten anzumelden sind.

 

Seit dem Kindergartenjahr 2023/2024 ist es nicht mehr möglich, monatlich in das laufende Kindergartenjahr einzusteigen. Jene Kinder, die nach dem Referenzmonat Oktober (bildet die finanzielle Grundlage) das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können erst im Jänner bzw. im April in den Kindergarten einsteigen. Alle Kinder, die auch dort noch nicht 3 Jahre alt sind, können erst im nächsten Kindergartenjahr anfangen. Einzige Ausnahme ist die Übernahme aus einer anderen Kinderbetreuungseinrichtung.

 

Für Fragen und Informationen rund um die Kindergartenanmeldung steht unsere Kindergartenleiterin Tamara Kramml, immer Montag und Dienstag am Nachmittag unter der Telefonnummer 07231/2055 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es sich nur um eine Anmeldung, jedoch um keine Fixplatzzusage handelt.  Aufgrund der Voranmeldungen werden nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen (Hauptwohnsitz in Niederwaldkirchen sowie St. Ulrich, Berufstätigkeit der Eltern, arbeitssuchend oder in Ausbildung…) die freien Plätze vergeben und die Eltern über eine mögliche Zu- bzw. Absage zeitgerecht verständigt.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass Sie mit der Anmeldung die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungsordnung der Marktgemeinde Niederwaldkirchen, welche online zur Verfügung steht bzw. jederzeit beim Marktgemeindeamt eingesehen werden kann, zur Kenntnis nehmen.

08.02.2024